Hundesteuer

Hundesteuer in Homburg

Wir wollen Euch mit diesem Beitrag über die geltenden Bestimmungen bezüglich der Hundesteuer in Homburg informieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr und die aktuellen Infos erfahrt ihr direkt von der Stadtverwaltung Homburg – Hundesteuerabteilung (06841 – 1010).

Hundehaltung liegt dann vor, wenn der Hund länger als drei Monate im Haushalt aufgenommen ist. Hundehalter ist diejenige Person, die ihr Vermögen oder Einkommen zur Bestreitung des Aufwandes der Hundehaltung einsetzt.

Steuerbefreiung

  • Führhunde von Blinden
  • Ausgebildete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde zum Schutze und zur Hilfe für Blinde, Taube oder schwerstpflegebedürftige Personen (Nachweis z.b. durch bestandene VPG 1 / SchH1 oder Rettungshunde Prüfung).

Steuerermäßigung (50 % der geltenden Hundesteuer)

  • Hunde die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich und geeignet sind, die von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 300 m entfernt sind,
  • Rettungs-, Schutz- und Fährtenhunde, die als solche verwendet werden und die dafür vorgeschriebene Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate mit Erfolg abgelegt haben.
  • Jagdhunde, wenn sie die vorgeschriebene Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben und von Jagdübungsberechtigten oder Jagdaufsehern bei der Ausübung der Jagd eingesetzt werden,
  • Hunden, die als Hilfshunde für pflegebedürftige Personen besonders ausgebildet sind und hierfür gehalten werden, soweit ihre Haltung nicht schon steuerbefreit ist.

Prüfungen sind durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen (z.b. Leistungskarte). Die Fährtenhundprüfung wird nur in Verbindung mit der abgelegten Schutzhundeprüfung (VPG 1) anerkannt.

Aktueller Steuersatz

  • Halten des 1. Hundes: 60,- Euro jährlich
  • Halten des 2. Hundes: 84,- Euro jährlich
  • Jeder weitere Hund: 108,- Euro jährlich

Für gefährliche Hunde (siehe Auflistung Hundesteuersatzung) ist der jeweilige Steuersatz mit 5 zu multiplizieren.

An- und Abmeldung

Hunde können direkt bei der Hundesteuerabteilung oder beim Bürgeramt der Stadt Homburg an- und abgemeldet werden.

Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes sind:

  • Montag – Mittwoch von 07.45 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 07.45 bis 18.00 Uhr
  • Freitag von 07.45 – 13.00 Uhr

Kontakt zum Bürgeramt: buergeramt [at] homburg.de oder 06841-101 / 151 – 156