Ausbildungswarte, Übungsleiter und Co

Unser Verein ist Mitglied im Deutschen Verband der Gebrauchshundesportverein (DVG) und hat sich somit auch dessen Ausbildungsordnung unterworfen. Verschiedene Stufen der Trainerausbildung sorgen dafür das in den Vereinen nur Ausbilder tätig sind die für ihren Bereich die entsprechende Sachkunde erworben haben. Mit diesem Beitrag möchten wir euch die Trainerausbildung im DVG näher erläutern und die verschiedenen Stufen nahebringen.

Um in die Trainerausbildung einzusteigen sollte ein Hundeführer bereits über Hundeerfahrung verfügen und selbst einen Hund ausgebildet haben. Ausserdem muß er mindestens 1 Jahr Mitglied in einem DVG – Verein sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Assistenztrainer/in

DVG SachkundenachweisDer Weg zum Ausbildungswart / Übungsleiter führt über die Tätigkeit als Assistenztrainer. Diese Assistenzzeit ist auf 2 Jahre festgelegt und beginnt mit der Meldung des zukünftigen Trainers an die DVG – Geschäftsstelle.

Diese Assistenzzeit beinhaltet die Mithilfe bei den Übungsstunden und die Anleitung der Hundeführer. Während dieser Zeit steht ihm immer ein Übungsleiter / Ausbildungswart zur Seite. Das selbstständige Durchführen von Übungsstunden ist nur in Ausnahmefällen gestattet und sollte auf ein Minimum beschränkt sein.

 

 

 

Innerhalb dieser 2 Jahre muß der zukünftige Übungsleiter drei unterschiedliche Lehrgänge beim DVG absolvieren:

  1. Rhetorik und Menschenführung, Versicherungsfragen, Verbandsgeschichte, Hund im Recht
  2. Erste Hilfe am Hund
  3. Praxis im Hundesport – Hier wird ein Lehrgang in der angestrebten Sparte (VPG, Obedience usw..) mit theoretischem und praktischem Wissen in der Ausbildung der Hunde durchgeführt.

Jeder dieser drei Lehrgänge schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Prüfungsarbeiten werden an die DVG – Geschäftsstelle übermittelt und diese stellt nach Abschluß aller drei Lehrgänge und vollendeter 2 – jähriger Assistenztrainerzeit den Sachkundenachweis aus.

Mit Aushändigung des Sachkundenachweises ist die Trainerlizenz des DVG erteilt und aus dem Assistenztrainer ist ein Übungsleiter / Trainer geworden.

Übungsleiter/in

Der Übungsleiter ist der eigentliche Trainer im Hundesport. Er leitet die Hundeführer an, steht helfend zur Seite und führt das Training durch. Als Übungsleiter kann nur eingesetzt werden wer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Er ist nur Übungsleiter in der Sparte, in der er auch den fachlichen Lehrgang abgeschlossen hat, z.b. VPG, Basisausbildung, Obedience, Agility usw..

Die Übungsleiter – Lizenz ist drei Jahre gültig. Sie kann durch den Besuch einer offiziellen Weiterbildung / Lehrgang beim DVG um weitere drei Jahre verlängert werden.

Ausbildungswart

Der Ausbildungswart wird von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt.

Um gewählt werden zu können muß das Vereinsmitglied mindestens die Ausbildung zum Übungsleiter abgeschlossen haben und zusätzlich in dem Bereich indem er/sie gewählt werden möchte folgende Bedingungen erfüllen:

VPG:
Nachweis das er mindestens einen Hund in BH + FH, oder BH + VPG 1 selbst ausgebildet und geführt hat.

Obedience:
Nachweis das er mindestens einen Hund in der Stufe 1 selbst ausgebildet und geführt hat (Obedience Klasse 1 bestanden).

Basisausbildung:
Nachweis das er mindestens einen Hund im Team-Test, Hundeführerschein, BH geführt und am Welpenseminar teilgenommen hat.

Agility:
Nachweis das er mindestens einen Hund mit BH und Agility 1 selbst ausgebildet und geführt hat.

Ausbildungswarte organisieren den Trainingsablauf, teilen die Übungsleiter ein und wirken selbst aktiv an der Hundeführer – Ausbildung mit. Sie leiten die Assistenztrainer an und stehen ihnen helfend zur Seite.

Je Sparte wird nur ein Ausbildungswart gewählt.

Das bedeutet das ein Verein zwar mehrere Übungsleiter haben kann, jedoch in jeder Sparte nur einen Ausbildungswart.