Hundesteuer in Homburg |
Wir wollen Euch mit diesem Beitrag über die geltenden Bestimmungen bezüglich der Hundesteuer in Homburg informieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr und die aktuellen Infos erfahrt ihr direkt von der Stadtverwaltung Homburg – Hundesteuerabteilung (06841 – 1010). Hundehaltung liegt dann vor, wenn der Hund länger als drei Monate im Haushalt aufgenommen ist. Hundehalter ist diejenige Person, die ihr Vermögen oder Einkommen zur Bestreitung des Aufwandes der Hundehaltung einsetzt. |
Steuerbefreiung |
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Steuerermäßigung (50 % der geltenden Hundesteuer) |
Prüfungen sind durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen (z.b. Leistungskarte). Die Fährtenhundprüfung wird nur in Verbindung mit der abgelegten Schutzhundeprüfung (VPG 1) anerkannt. |
Aktueller Steuersatz |
Für gefährliche Hunde (siehe Auflistung Hundesteuersatzung) ist der jeweilige Steuersatz mit 5 zu multiplizieren. |
An- und Abmeldung |
Hunde können direkt bei der Hundesteuerabteilung oder beim Bürgeramt der Stadt Homburg an- und abgemeldet werden. Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes sind:
Kontakt zum Bürgeramt: buergeramt [at] homburg.de oder 06841-101 / 151 – 156 |